Transparenzplattform NRW: 23 neue Vorhaben und neue Struktur
Der neueste Abruf der Transparenzplattform wurde am 01.06.2026 durchgeführt. Somit wurde sowohl die Kartenanwendung, als auch die dazugehörige Tabelle aktualisiert. Neben den bekannten Informationen zu Anzahl der Vorhaben und der Anlagen sowie der Leistung, finden sich auch Auswertungen bezüglich der Beteiligungsmodelle sowie der Städte und Gemeinden in der Exceltabelle.
Die Kartenanwendung wurde um die Angabe zum Status des jeweiligen Standortes des Windenergievorhabens ergänzt. Nun lässt sich zwischen genehmigten Windenergieprojekten und bereits in Betrieb befindlichen Vorhaben unterscheiden. Mit Stand 01.06.2026 sind 4 Windenergieprojekte bereits in Betrieb.
Seit der letzten Aktualisierung sind 23 neue Vorhaben mit insgesamt 55 Anlagen auf der Transparenzplattform veröffentlicht worden. Dies entspricht einem zu erwartenden Zuwachs von rund 352 Megawatt. Außerdem wurden für 6 weitere Vorhaben Beteiligungsvereinbarungen getroffen.
Insgesamt befinden sich nun 400 Vorhaben mit 976 Anlagen, die eine Leistung von 6.141 MW aufweisen, auf der Plattform. Für nun 60 Vorhaben konnte eine Beteiligungsvereinbarung geschlossen werden. Zu erkennen sind die geschlossenen Vereinbarungen an dem grünen Umkreis um die Anlage(n) in der Transparenzplattform.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den (angebotenen und vereinbarten) Beteiligungsmodellen um eine Beteiligung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (149), Finanzierung gemeinnütziger Stiftungen (66) oder Vereinen (53). Es können pro Vereinbarung mehrere Modelle gewählt werden.
Folgende Städte und Gemeinden haben neue Vorhaben innerhalb ihrer Gemeindegrenzen:
Ahaus | Anröchte | Bad Berleburg | Bad Driburg | Bad Wünnenberg | Bielefeld | Borchen | Borken | Bornheim | Brakel | Dortmund | Langenfeld (Rhld.) | Marsberg | Netphen | Nümbrecht | Olpe | Pulheim | Rüthen | Saerbeck | Stadtlohn
Auf der Transparenzplattform NRW sind alle Windenergievorhaben zu finden, die unter das Bürgerenergiegesetz NRW fallen und somit eine Beteiligung von Seiten der Vorhabenträger angeboten werden muss.
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