Energieatlas-Newsletter 066 - 2026.07
Liebe Leser:innen
das erste Halbjahr 2026 ist geschafft – Zeit für eine Zwischenbilanz. Denn mit dem neusten Update des Energieatlas wurden unsere Daten der stromerzeugenden Energien auf den Stand Ende Juni 2026 aktualisiert. So blicken wir auf die Energiedaten und den Ausbau der Erneuerbaren, die Genehmigungen aus dem Windenergiemonitoring und darauf, wie sich der Strommarkt im letzten halben Jahr in NRW entwickelt hat. Natürlich zeigen wir im Einblick auch wieder unsere Neuerungen. Im Rundblick haben wir spannende Themen über den Tellerrand vom Energieatlas hinaus: Zum Beispiel mit der Novellierung des Bürgerenergiegesetzes oder dem neuen Treibhausgas-Emissionsinventar des LANUK.
Wir wünschen Ihnen wie immer eine schöne Lektüre,
Ihr Energieatlas-Team
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Rückblick
- Energiedaten - Ausbau der Erneuerbaren in der ersten Jahreshälfte
- Windenergiemonitoring: Der Rückblick auf das erste Halbjahr 2026
- Halbjahresrückblick Strommarktmonitoring: Erzeugung durch PV legt weiter zu
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Einblick
- Dashboard Kommunale Wärmeplanung: 96 Kommunen haben eingereicht
- Neue Diagramme zu den Emissionen im Strommarktmonitoring
- WMS-/WFS-Dienst Erneuerbare Energien aktualisiert
- Stromverbrauch bis auf Gemeindeebene: Aufgeteilt nach Sektoren
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Rundblick
- Treibhausgas-Emissionsinventar NRW des LANUK veröffentlicht
- Novellierung Bürgerenergiegesetz beschlossen!
- Neue Arbeitshilfe und AFB-Tool zum Vollzug des „Wind-an-Land-Gesetzes“
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Ausblick
Rückblick
Energiedaten - Ausbau der Erneuerbaren in der ersten Jahreshälfte
Mit einer installierten Leistung der Erneuerbaren Energien von 26.286 Megawatt (MW) mit Stand Ende Juni 2026 konnte im ersten Halbjahr 2026 rund 1.288 MW an installierter Leistung hinzugewonnen werden im Vergleich zum Stand von Ende 2025. Treiber der Entwicklung sind die Photovoltaik und die Windenergie. Doch auch die restlichen Erneuerbaren Energieträger tragen Ihren Teil zur installierten Leistung der Erneuerbaren im Stromsektor bei: Biomasse mit 1.085 MW, Wasserkraft mit 219 MW und Klär-, Deponie sowie Grubengas mit insgesamt rund 213 MW. Jedoch machen PV und Wind rund 94 % der installierten Leistung aus. Alleine alle verschiedenen Arten von Photovoltaik machen 15.200 MW an der gesamten Leistung aus und damit über die Hälfte. Die meisten Anlagen sowie die meiste Leistung ist hierbei auf Gebäuden verbaut: rund 13.600 MW.
Insgesamt konnte im ersten Halbjahr 2026 eine PV-Leistung von 826 MW zugebaut werden. Damit liegt das Jahr 2026 zwar unter dem ersten Halbjahr des Vorjahres 2025 (1.028), jedoch konnte bereits zu diesem Zeitpunkt mehr PV-Leistung hinzugewonnen werden als zum Beispiel im gesamten Jahr 2021. Mit Blick auf den monatlichen Zubau in 2026 zeigt sich, dass insbesondere im März und April der Ausbau von PV an Fahrt aufgenommen hat. Der Juni liegt zwar mit 99 MW Inbetriebnahmen darunter, allerdings kommt es erfahrungsgemäß noch zu Nachmeldungen, da Anlagenbetreiber:innen innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme ihre Anlage ins Marktstammdatenregister eintragen müssen.
Nach dem neusten Update mit Stand 01.07.2026 im Energieatlas lohnt sich auch ein Blick in die restlichen Diagramme und Tabellen der Energiedaten.
Windenergiemonitoring: Der Rückblick auf das erste Halbjahr 2026
Ein großer Treiber des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen ist die Windenergie. Das zeigt auch das erste Halbjahr 2026. Mit Stand vom 01.07.2026 sind 4.079 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 9,6 Gigawatt (GW) in Betrieb. Alleine im ersten Halbjahr 2026 wurde nach Abzug der Stilllegungen eine Leistung von 475 Megawatt (MW) zugebaut. Bei der Auswertung der Windenergieanlagen, die in Betrieb sind, wird deutlich, dass die Naben- sowie die Gesamthöhe zunimmt, sie einen größeren Rotordurchmesser aufweisen und grundsätzlich leistungsstärker sind als in den vergangenen Jahren. Die durchschnittliche Generatorleistung der Windenergieanlagen betrug 2.346 Kilowatt (kW) im ersten Halbjahr 2026. Zum Vergleich: erst seit 2024 liegt dieser Wert über 2.000 kW.
Auch bei den Genehmigungen sind wir mit Blick auf die erste Hälfte des Jahres 2026 auf einem guten Weg bezüglich des Ausbaus der Windenergie.
Zwar konnte das Niveau von 2024 und 2025 noch nicht erreicht werden. Allerdings wurden in 2026 mit 249 Genehmigungen bereits jetzt schon mehr Genehmigungen erteilt, als im gesamten Jahr 2022 (167). Und auch das Jahr 2023 mit 326 Genehmigungen ist nicht weit entfernt.
Das schlägt sich auch im Bundesländervergleich nieder: Nordrhein-Westfalen ist auf Platz 2 bei den Genehmigungen in 2026, knapp hinter Niedersachsen (256) aber mit großem Abstand zu Brandenburg (140), dem dritten Platz im Bundesländeranking. Auch bei den Neuinstallation im Jahr 2026 liegt Nordrhein-Westfalen auf Platz 2 mit 508 neuen Windenergieanlagen hinter Niedersachsen mit 509. Komplettiert wird das Podium von Schleswig-Holstein mit 329. Bei den in Betrieb befindlichen Anlagen belegt NRW mit der Gesamtleistung von 9,6 GW den fünften Platz im Bundesländervergleich.
Weitere Daten und Diagramme sind im Windenergiemonitoring NRW zu finden.
Halbjahresrückblick Strommarktmonitoring: Erzeugung durch PV legt weiter zu
Absolute Erzeugung aus PV steigert sich um 16 Prozent. Anteil der Erneuerbaren auf Rekordniveau.
Die Erzeugung aus solarer Strahlungsenergie nimmt einen immer größeren Einfluss auf den Strommarkt. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 stieg die Nettostromerzeugung aus Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen von 4,3 TWh auf 5,0 TWh. Dies entspricht einer Zunahme von 16 Prozent. Auch die Erzeugung aus Windenergie legte gegenüber dem ersten Halbjahr des Vorjahres (6,3 TWh) deutlich zu und erreichte 7,2 TWh (+13 Prozent). Allerdings lag die Stromproduktion damit unter dem Wert des windreicheren zweiten Halbjahres 2025 (7,5 TWh).
Die wichtigsten Energieträger für die Stromproduktion in Nordrhein-Westfalen sind weiterhin Braunkohle (13,9 TWh) und Erdgas (7,8 TWh). Nichtsdestotrotz nimmt die Bedeutung der Erneuerbaren Energien im Strommix weiter zu. Mit einem Anteil von 36 Prozent erreichten sie erneut einen Rekordwert.
Strom und Gaspreise: Unter dem Einfluss des Irankriegs
Dass Strom- und Gaspreise von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden, zeigte sich im ersten Halbjahr dieses Jahres besonders deutlich. Mit Beginn des Irankriegs und infolge der Schließung der Straße von Hormus stieg der Gaspreis an der europäischen Energiebörse (EEX Spot) deutlich an. Vom 27. Februar bis zum 19. März verdoppelte sich der Preis nahezu. Anschließend pendelte er sich bei etwa 45 €/MWh ein. Im Januar und Februar lag der Preis noch durchschnittlich bei rund 35 €/MWh.
Die Auswirkungen auf den Strommarkt waren unterdessen kaum spürbar. Windkraft und Photovoltaik konnten den steigenden Gaspreisen im März und insbesondere im April durch eine höhere Stromerzeugung entgegenwirken. Mit durchschnittlich 79 €/MWh (EPEX Spot) wurde im April dieses Jahres der bislang niedrigste Strompreis verzeichnet.
Dass Photovoltaik jedoch auch selbst Schwankungen am Strommarkt verursacht, lässt sich im ersten Halbjahr anhand zweier gegensätzlicher Beispiele verdeutlichen. So traten im April besonders häufig negative Strompreise an der Strombörse auf. Insgesamt belief sich die Summe der negativen Viertelstundenwerte in diesem Monat auf 123 Stunden.
Obwohl im Juni ebenfalls viele Sonnenstunden verzeichnet wurden, zeigte sich ein anderes Bild. Insbesondere während der Hitzewelle am Ende des Monats wurde in den Abendstunden Strom zu besonders hohen Preisen gehandelt. Gleichzeitig konnte ein höherer Nettostromverbrauch beobachtet werden, der vermutlich auf einen gestiegenen Kühlbedarf zurückzuführen ist. Zudem wurde aufgrund der Wetterlage nur wenig Strom aus Windkraft erzeugt, sodass in den Abendstunden mehr als 90 Prozent der Nettostromerzeugung aus fossilen Energieträgern stammten.
Einblick
Dashboard Kommunale Wärmeplanung: 96 Kommunen haben eingereicht
Mit Datenstand zum 23. Juli 2026 haben 96 Kommunen in NRW ihre Wärmepläne beim LANUK eingereicht. Das entspricht insgesamt knapp 31% der Landesfläche und rund 26 % der Bevölkerung von NRW. Auf Grundlage der hinzugekommenen Wärmepläne haben wir auch unser Dashboard zur Kommunalen Wärmeplanung aktualisiert. Darin bereiten wir die Daten der eingereichten und vom Fachzentrum Klima NRW geprüften Pläne auf und aggregieren sie auf NRW-Ebene. Bei bestimmten Auswertungen wird auch eine kleinere Anzahl an Wärmeplänen als Grundlage genutzt. Dies ist zurückzuführen auf Datenlücken und in den entsprechenden Diagrammen im Dashboard kenntlich gemacht.
Zum 30.06.2026 ist die erste Frist der Kommunalen Wärmeplanung abgelaufen, wonach Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden (EW) ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben müssen. Bisher haben 10 von 30 Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden ihre Wärmepläne eingereicht, auf denen rund die Hälfte des in den Plänen angegebenen Endenergieverbrauchs zurückzuführen ist. Die Kommunen haben nach Beschluss im Rat drei Monate Zeit ihre Wärmepläne beim LANUK einzureichen. Entsprechend wird sich die Zahl der Kommunen über 100.000 EW in den nächsten Wochen und Monaten noch erhöhen.
Die Top-3 der im jeweiligen Zieljahr genutzten Energieträger bei den Kommunen >100.000 EW, die bereits geprüft wurden, sind Luft, Strom und oberflächennahe Geothermie. Für die verplanten Wärmenetze setzt sich das Podium aus biogenem und nicht-biogenemen Abfall und Wasserstoff zusammen.
Für die Auswertung der Energieträger wurden 29 der insgesamt 45 geprüften Wärmepläne berücksichtigt. Im Bestand machen fossile Energieträger den mit Abstand größten Teil des Endenergieverbrauchs aus. Insbesondere Erdgas (74 %) und Heizöl (14 %). 2045 wird die Wärmeversorgung letztendlich fast ausschließlich über anerkannte Energieträger nach Wärmeplanungsgesetz abgedeckt. Strom und Luft decken fast die Hälfte des gesamten Energiebedarfs. Wasserstoff, oberflächennahe Geothermie und feste Biomasse spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Verteilung zeigt insgesamt einen bunten Blumenstrauß an unterschiedlichen Wärmequellen, die für die Wärmeversorgung der Zukunft genutzt werden.
Besonders interessant ist die Auswertung des Potenzials. Also der Vergleich zwischen den in den Wärmeplänen genannten Potenzialen und dem Endenergieverbrauch im Zieljahr. Die Betrachtung der Potenzialausnutzung zeigt eine Diskrepanz zwischen dem ermittelten Potenzial erneuerbarer Ressourcen und den Mengen, welche für diese Energieträger im Zieljahr verplant worden sind. So wird Solarthermie, trotz der hohen Verfügbarkeit in den Zielszenarien nur in geringem Maße verwendet. Die Ausnutzung des Potenzials durch Oberflächengewässer sowie oberflächennahe und tiefe Geothermie ist ebenfalls gering. Eine Überdeckung der lokal ermittelten Potenziale zeigt sich unter anderem bei dem Energieträger Abfall (biogen und nicht-biogen), der festen Biomasse, Biomethan sowie bei Wasserstoff und Wasserstoffderivaten.
Mehr Auswertungen der eingereichten Wärmepläne finden sich im Dashboard zur Kommunalen Wärmeplanung.
Neue Diagramme zu den Emissionen im Strommarktmonitoring
Das Strommarktmonitoring wurde ergänzt um ein Diagramm zu den Emissionen in NRW. Die zeitliche Auflösung ist bis auf einen viertelstündlichen Rhythmus einstellbar. So kann nachvollzogen werden, wie hoch die CO2-Emissionen der Energieträger Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl und sonstige fossile Energien in Nordrhein-Westfalen sind. Damit erkennt man nun tagesaktuell, wie Klimaschutz wirkt: steigt der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung sinken die Emissionen der Erzeugung in Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit dem Diagramm „Nettostromerzeugung NRW“ und dem daraus entnommenen Anteil der Erneuerbaren Energien wird das sichtbar.
Schauen wir uns zum Beispiel die stündliche Auflösung für den 14. Juni an, wird deutlich, dass an diesem Sonntag zwischen 8 und 16 Uhr der Anteil der Erneuerbaren über 79% betrug. Im selben Zeitraum lagen die Emissionen zwischen 974 und 1042 Tonnen CO2 (tCO2). Der Höchstwert für den 14.06.2026 wurde um 1 Uhr nachts erreicht mit Emissionen in Höhe von 3101 tCO2.
Die Diagramme zu den Emissionen zeigen zusätzlich: der Energieträger mit den höchsten Emissionen ist die Braunkohle in NRW. Am 14. Juni wurden beispielsweise den ganzen Tag über 48.080 tCO2 über diesen fossilen Energieträger verursacht.
Die Diagramme und Tabellen des Strommarktmonitorings lassen sich, wie all unsere Monitoring-Diagramme, herunterladen und können für eigene Auswertungen genutzt werden.
WMS-/WFS-Dienst Erneuerbare Energien aktualisiert
Ein, insbesondere bei Kommunen, stark nachgefragtes Werkzeug aus dem Energieatlas sind die WMS-/WFS-Dienste von unseren Daten. Deswegen haben wir für die Standorte der Erneuerbaren Energien einen solchen Dienst freigeschaltet. Nun haben wir diesen nochmal überarbeitet: er ist nun identisch mit den Stromkarten aus dem Energieatlas und wird zukünftig ebenfalls monatlich aktualisiert. Über den Dienst können nun die aktuellen Standortdaten für alle Erneuerbaren Energien in NRW mit allen Stati (genehmigt, in Betrieb, stillgelegt) abgerufen werden.
Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Serviceseite „Daten“.
Stromverbrauch bis auf Gemeindeebene: Aufgeteilt nach Sektoren
In der Tabelle „Ausbaustand der stromerzeugenden Energien in NRW“ finden sich die Daten aus den Stromkarten zu den Anlagen der Stromerzeugung aggregiert auf die Verwaltungsebenen wieder. Das heißt mit der Tabelle kann für Städte und Gemeinden, für Planungsregionen, Regierungsbezirke, Kreise oder für ganz NRW die installierte Leistung und der Stromertrag nachvollzogen werden. Sowohl für den Bestand als auch für den Zubau. Zusätzlich wird der errechnete Stromverbrauch für ebenfalls alle Verwaltungsebenen dargestellt. Mit der neuesten Aktualisierung wurde die Tabelle zum Stromverbrauch auch um die verschiedenen Sektoren ergänzt. Das heißt, es ist nun möglich für jede Verwaltungsebene den Stromverbrauch zu unterteilen in die Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und Haushalte. Diese Unterteilung steht ab dem Jahr 2008 zur Verfügung.
Mit der Aktualisierung der Tabelle lässt sich nun zum Beispiel der Stromverbrauch von 2008 bis 2024 von Duisburg darstellen. Hier wird deutlich, dass der Stromverbrauch grundsätzlich zurück geht, wobei der Stromverbrauch in 23 und 24 wieder leicht gestiegen ist. Die größte Veränderung kann im Sektor Industrie festgestellt werden, von 6.579 Gigawattstunden im Jahr 2008 bis auf 4.889 GWh im Jahr 2024. Die starke Reduzierung im Jahr 2009 lässt sich zurückführen auf die Weltwirtschaftskrise in diesem Jahr.
Damit erweitern wir die Tabelle und die Möglichkeit, Auswertungen zum Ausbaustand im Verhältnis zum Stromverbrauch zu setzen. Das alles für die verschiedenen Sektoren in NRW.
Der Stromverbrauch basiert auf einer Berechnung, die Anfang des Jahres überarbeitet wurde. Seitdem wird der Stromverbrauch auf Gemeindeebene für die Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistung (GHD) und Haushalte getrennt berechnet. Vorher wurde der NRW-Stromverbrauch nur auf Basis der Einwohnenden-Zahlen auf die Gemeinden heruntergebrochen. Nach der Überarbeitung wird ergibt sich nun ein realistischeres Bild für den Stromverbrauch auf Ebene der Verwaltungseinheiten: Städte mit hoher Industriedichte haben einen höheren Verbrauch als ähnlich große Städte mit weniger Industriestandorten. Die neue Methodik ist im Bereicht nachzulesen.
Die Tabelle zum Ausbaustand der stromerzeugenden Energien ist, wie alle unsere Tabellenwerke, auf der Serviceseite „Daten“ zu finden.
Rundblick
Treibhausgas-Emissionsinventar NRW des LANUK veröffentlicht
Die vom LANUK jährlich erhobenen und in Form von Fachberichten veröffentlichten Treibhausgasemissionen des Landes NRW können nun auch online im Fachinformationssystem zum Treibhausgas-Emissionsinventar NRW eingesehen werden. Das FIS ermöglicht eine strukturierte Analyse der hiesigen Treibhausgasemissionen.
In Form von interaktiven Diagrammen, mit denen Emissionen nach Sektoren, Gasen und Bilanzjahren differenziert dargestellt werden können, haben Nutzende die Möglichkeit, das Monitoring der Treibhausgasemissionen nachzuvollziehen. Darüber hinaus stellt das System Hintergrundinformationen zur Emissionsentwicklung bereit, die die Ursachen und Einflussfaktoren der Emissionsveränderungen erläutern und einordnen. Zudem ermöglicht das System eine kontextuelle Einordnung der Emissionsentwicklungen Nordrhein-Westfalens durch Vergleiche mit der nationalen und internationalen Ebene. Das FIS richtet sich an Fachöffentlichkeit, Verwaltung und interessierte Öffentlichkeit.
Die zugrunde liegenden Daten basieren auf dem Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-Westfalen, welches sich an den Vorgaben des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) zur Erstellung von Treibhausgasinventaren orientiert und die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid, Methan, Lachgas sowie die F-Gase nach Sektoren inventarisiert. Mit der jährlichen Fortschreibung des Treibhausgas-Emissionsinventars wird auch das FIS aktualisiert. Derzeit umfasst es die Berichtsjahre 1990 bis 2024.
Das FIS ist abrufbar unter: www.treibhausgase.nrw.de
Novellierung Bürgerenergiegesetz beschlossen!
Das Bürgerenergiegesetz NRW ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten, mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen finanziell an den Erträgen von Windenergieprojekten zu beteiligen. Seitdem wurden bereits 64 Beteiligungsvereinbarungen zwischen den Standortgemeinden und den Vorhabenträgern geschlossen, in denen konkrete Maßnahmen zur Beteiligung festgehalten wurden.
Am 22. Mai 2026 ist nun die erste Novelle des Gesetzes in Kraft getreten, die die folgenden relevanten Änderungen enthält:
1. Anwendungsbereich
Weiterhin vom Gesetz ausgenommen sind Windenergieanlagen, die überwiegend der Eigenversorgung von Betrieben dienen, die innerhalb eines Bereichs für gewerbliche oder industrielle Nutzungen (GIB) liegen. Neu ist, dass der Standort der Windenergieanlagen nicht mehr innerhalb des GIB liegen muss. Die Windenergieanlage muss über eine Direktleitung von maximal 5.000 Meter an die Betriebe angebunden sein.
2. Informationspflicht des Vorhabenträgers
Nach der Novelle hat der Vorhabenträger die zuständige Behörde zum Zeitpunkt der Registrierung des Vorhabens im Marktstammdatenregister über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu informieren. Zuvor war diese Information innerhalb eines Monats nach Erhalt der Genehmigung zu übermitteln. Des Weiteren müssen Standortverschiebungen, die zu einer Veränderung der beteiligungsberechtigten Gemeinden führen, innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Bereits geschlossene Beteiligungsvereinbarungen werden durch eine Standortverschiebung nicht berührt.
3. Fristverschiebungen
Nach der Gesetzesänderung ist die Beteiligungsvereinbarung nun spätestens bis zur Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlage des Vorhabens vorzulegen und ist damit nicht mehr an eine feste Frist gebunden. Eine Ersatzbeteiligung greift somit erst, wenn zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch keine Beteiligungsvereinbarung vorliegt.
Zudem sollen Vorhabenträger und Standortgemeinden bereits vor der Erarbeitung des Beteiligungsentwurfs frühzeitig Gespräche aufnehmen, um Einigkeit über die Eckpunkte der Beteiligungsvereinbarung zu erzielen. Nach Erhalt des Beteiligungsentwurfs vom Vorhabenträger hat die Standortgemeinde eine Frist von vier Monaten, um diesem zuzustimmen, ihn abzulehnen oder Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Die Beteiligungsvereinbarung soll mit der Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlage des Vorhabens wirksam werden.
Im Falle einer Ersatzbeteiligung hat der Vorhabenträger spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlage des Vorhabens eine Offerte für eine Eigenkapitalbeteiligung in Form eines Nachrangdarlehens an die beteiligungsberechtigten Personen abzugeben. Zuvor lag die Frist hierfür beim Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlage aus dem Vorhaben.
4. Beteiligungen
Im neuen Gesetz wurde außerdem angepasst, welche Werte bei der Beteiligungsvereinbarung zu berücksichtigen sind. Demnach ist der Mindestwert einer Beteiligungsvereinbarung nun kumulativ aus der kommunalen Zahlung und den Zinszahlungen für das Bürgerbeteiligungsvolumen zu ermitteln (s. hierzu § 8 Abs. 1 & 3). Dadurch wird sichergestellt, dass eine Beteiligungsvereinbarung wirtschaftlich mindestens dem Wert der gesetzlichen Ersatzbeteiligung entspricht.
Zusätzlich wurde für die Regelung der Ersatzbeteiligung ein neuer Absatz eingefügt. Dieser betrifft Windenergieanlagen, die außerhalb von Windenergiegebieten gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz liegen. Für diese haben Vorhabenträger neben der regulären Beteiligung nach dem Bürgerenergiegesetz über einen Zeitraum von 20 Jahren ab der Inbetriebnahme eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde der tatsächlich eingespeisten Strommenge an die beteiligungsberechtigten Gemeinden zu leisten.
Ausgenommen von dieser zusätzlichen Zahlung sind Repowering-Vorhaben, bei denen sämtliche Bestandsanlagen außerhalb von Windenergiegebieten liegen und die Anzahl der neu errichteten Anlagen die Anzahl der Bestandsanlagen nicht übersteigt. Die neue zusätzliche Zahlungspflicht gilt nicht für Windenergieanlagen, für die bereits am 1. Januar 2026 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlag.
Die Änderungen des Gesetzes sind in der Novelle zu finden.
Weitere Informationen zu den Vorhaben und Beteiligungsvereinbarungen in NRW finden sie auf der Transparenzplattform.
Neue Arbeitshilfe und AFB-Tool zum Vollzug des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Die Arbeitshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen zum Vollzug des „Wind-an-Land-Gesetzes“ ist aktualisiert worden. Die Veränderungen der letzten Monate und Jahre zum Beispiel im Bauordnungsrecht zum Thema Windenergie haben die Überarbeitung notwendig gemacht.
Aus Sicht des LANUK möchten wir vor allem auf das „AFB-Tool“ zum Erstellen des Artenschutzfachbeitrags hinweisen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Prüfung der Arten- und Habitatschutzbelange ein Internet-Werkzeug entwickelt, das eine vereinfachte Beantragung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Beschleunigungsgebieten zur Windenergienutzung ermöglicht. Das „AFB-Tool“ wurde vom LANUK mitentwickelt und ist sowohl für Planungsträger wie Kommunen als auch für Antragsteller:innen, Naturschutzbehörden und Immissionsschutzbehörden im Internet verfügbar.
Ausblick
Kommunalkongress NRW 2026 am 10.09 in Wuppertal
Die NRW.Energy4Climate und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW laden auch in 2026 wieder zum Kommunalkongress NRW ein. Dem sogenannten Branchentreff des Klimaschutzes in NRW. In diesem Jahr wird es einen starken Fokus auf die kommunale Praxis und die Fragen, wie Klimaschutzmaßnahmen strategisch umgesetzt, gut priorisiert und digital nachgehalten werden können, gelegt. In verschiedenen Formaten haben Sie vielfältige Möglichkeiten zum Netzwerken und zum Weiterbilden.
Auch in diesem Jahr ist das Fachzentrum Klima NRW wieder da und zeigt an seinem Stand den Energieatlas NRW. Neben den bekannten Karten zur Wärmewende, den Stromerzeugenden Energien und unseren Daten zur Kommunalen Wärmeplanung, bieten wir auch die Möglichkeit für eine Sneak Preview in den Gebäuderechner NRW.
Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch und interessanten Input!
Alle Infos bekommen Sie bei der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.
Save the Date: Forum Wärmewende.NRW – Das geht in NRW! am 05. November
Die jährlich stattfindende Veranstaltung „Forum Wärmewende.NRW – Das geht in NRW!“ ist in den Kalendern der Kommunalen Vertreter:innen, Unternehmen, öffentlichen Einrichtung des Wärmebereichs ein fester Termin. In diesem Jahr legt die NRW.Energy4Climate den Fokus auf konkrete Lösungen und erfolgreiche Beispiele aus der Praxis. Gemeinsam mit NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur wird beleuchtet, wie die Wärmewende im Land beschleunigt werden kann und welche innovativen Projekte bereits heute wichtige Impulse setzen. Neben Fachvorträgen, Impulsen und Diskussionsrunden wird ausreichend Raum für den Austausch untereinander und Vernetzungsmöglichkeiten geboten.
Im Mittelpunkt stehen dabei die drei Themenfelder:
- Reduzierung des Wärmeverbrauchs
- Erschließung Erneuerbarer Wärme
- Ausbau Wärmenetze
Wie in den letzten Jahren, werden auch wieder Mitarbeitende des Fachzentrums Klima NRW vor Ort sein und am Klimastand unsere Daten des Energieatlas NRW zur Wärmeplanung vorstellen. Also neben dem Wärmekataster und den Daten der Kommunalen Wärmeplanung auch den Gebäuderechner NRW und inwieweit dieser die Wärmewende unterstützen kann.
Mehr Informationen bei unseren Kolleginnen und Kollegen der NRW.Energy4Climate.
NRW-Tag 2026 in Münster: Das LANUK ist dabei!
Vom 28. bis 30. August 2026 präsentiert das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima sich und seine Angebote auf dem NRW-Tag 2026 in Münster. Neben dem Umweltbus Lumbricus und den Fahrzeugen des Sondereinsatzes, werden wir auch die Fachinformationssysteme des Fachzentrums Klima vorstellen. Also den Klimaatlas und den Energieatlas NRW. Der Klimaatlas stellt Daten zum Klimawandel und der Klimafolgenanpassung dar. Damit zeigen wir zum Beispiel die Gefahren von Starkregen in einer eigenen Karte oder wie Ihre Stadt von Hitzebelastung betroffen ist. Im Energieatlas NRW setzen wir an diesem Tag einen Fokus auf die Daten der Kommunalen Wärmeplanung, unserem Solarkataster, mit der Möglichkeit der Berechnung von Photovoltaikanlagen für das eigene Gebäude. Außerdem geben wir einen ersten Einblick in den Gebäuderechner NRW.
Auch sportbegeisterte Besuchende hat der Stand des LANUK etwas zu bieten: Mit einer fahrradbetriebenen Rennstrecke.