Karten "Solarpotenziale Freiflächen"

 

In unserer StoryMap → Solarpotenziale Freiflächen erklären wir anschaulich die Funktionen und Hintergründe der Karte. Neben Hintegrundinformationen finden Sie hier auch bildlich unterstützte Erklärungen, wie Sie die Karte nutzen können.  

 

PV-Freiflächenanlagen >= 100 kWp

Dargestellt sind alle bis zum 31.12.2023 installierten Freiflächen-PV-Anlagen in NRW mit mindestens 100 kWp installierter Leistung.  Durch Aktivierung des Info-Modus (obere Werkzeugleiste, blau hinterlegter I-Button) kann die Mouse-over-Funktion aktiviert werden. Bei Überfahren der einzelnen Symbole können dann die Attribute der einzelnen Anlagen eingesehen werden, wie bspw. das Inbetriebnahmejahr und die installierte Leistung.

 

Bodendenkmäler

Diese Karte stellt die verfügbaren digitalen Daten der Bodendenkmale nach dem mordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) dar. dar. Die Installation einer Solaranlage an oder auf einem Denkmal bedarf nach diesem Gesetz einer Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde.

NRW verfügt mit über 7.000 Bodendenkmälern flächendeckend über eine vielfältige Denkmallandschaft. Nach der Denkmalverordnung vom 13. März 2015 ist für Altdaten eine schrittweise Digitalisierung des Bestandes der Denkmäler anzustreben. Die Daten werden durch das Ministerium für Heimalt, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD NRW) gesammelt. Der vorliegende Datensatz hat den Stand 06/2024. Er ist weiterhin im Aufbau und daher nicht vollständig, kann aber an vielen Stellen schon Hinweise auf das Vorliegen eines Bodendenkmals geben.

Für weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz wenden Sie sich an ihre untere Denkmalschutzbehörde. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz in NRW.

Der Name bzw. die Art des Denkmals ist jeweils per Mouse Over abrufbar, wenn in der oberen Werkezugleiste der i-Button eingeschaltet wird.

 

Privilegierte Infrastrukturbereiche nach BauGB

Für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage ist im Allgemeinen ein gemeindliches Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans notwendig. Es gibt jedoch nach §35 Abs. 1 Nr. 8 b) und 9 Baugesetzbuch (BauGB) Flächen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, für die eine Privilegierung gilt. Für diese Flächen ist ein Antrag auf Baugenehmigung ausreichend. Dieser kann nur abgelehnt werden, wenn öffentliche Belange dem Projekt entgegenstehen.

In der Karte „Privilegierte Infrastrukturbereiche nach BauGB“ werden die Suchflächen (s.u.) in den folgenden privilegierten Lagen dargestellt:

200 m Randstreifen um Autobahnen: Hier wurden als Datenbasis der Autobahnen die ATKIS-Daten genutzt.

200m um zweigleisige, übergeordnete Schienenwege: 200 m Randstreifen an Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen: Hier wurde als Datengrundlage das Schienennetz der Deutschen Bahn genutzt und hieraus alle Strecken selektiert, die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als übergeordnet und zweigleisig angibt. Die entsprechende Tabelle dazu finden Sie hier.

200m um zweigleisige, teilweise übergeordnete Schienenwege: Einige Streckenteile des Schienennetzdatensatzes der Deutschen Bahn sind nur zum Teil als übergeordnet eingestuft. Die Flächen in diesen Bereichen sind in orangener Farbe dargestellt, weil die Flächen anhand der vorliegenden Daten nicht exakt verortet werden können.

Grundsätzlich sind die Flächen immer noch einmal durch die Städte und Gemeinden zu überprüfen und abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung zu beurteilen. Beispielsweise wird in der vorliegenden Karte nicht nach Außenbereich und Innenbereich unterschieden. Anzumerken ist auch, dass die Liste des übergeordneten Netzes aktuell den Stand 31.10.2019 hat und derzeit durch das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert wird.

Die Daten der privilegierten Infrastrukturbereiche stehen im Open.NRW-Portal (https://open.nrw/) unter dem Stichwort „Solarkataster“ zum Download zur Verfügung.

Weiterhin gilt nach §35 Abs. 1 Nr. 9 auch für besondere, hofnahe Freiflächenanlagen, die eine Größe von 25.000 m² nicht überschreiten, eine Privilegierung. Diese Flächen können nicht exakt verortet werden und werden daher im Solarkataster nicht dargestellt.

 

Förderkulisse nach EEG 05/2024

Dargestellt ist die Förderkulisse nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 05/2024 § 37 Abs. 1 Nr. 2. In diesem Paragraphen werden die Flächen aufgelistet, für die Gebote bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Solaranlagen des ersten Segments abgegeben werden können. Die in der Karte dargestellte Flächenkulisse stellt die dazu landesweit verfügbaren Geodaten dar. Dies sind Flächen auf Halden und Deponien, stillgelegte Bergbaugebiete, (stillgelegte) Industrie- und Gewerbegebiet sowie 500m-Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie Acker- und Grünlandflächen in den benachteiligten Gebieten. Bei den Acker- und Grünlandflächen in den benachteiligten Gebieten wurden die Flächen der Natura2000-Gebiete (FFH und VSG), der gesetz. geschützen Biotope, der Naturschutzgebiete, der Nationalparke und der Nationalen Naturmonumente, wie im EEG angegeben, entfernt (Biosphärenreservate existieren in NRW nicht), da diese nicht zur förderungswürdigen Kulisse gehören.

Die Daten stehen im Open.NRW-Portal (https://open.nrw/) zum Download zur Verfügung.

 

Förderkulisse für besondere Solaranlagen nach EEG 05/2024

Diese Karte umfasst die Förderkulisse nach EEG 05/2024 § 37 Abs. 1 Nr. 3. In diesem Paragraphen werden die Flächen aufgelistet, für die Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments als besondere Solaranlagen abgegeben werden können. Hierbei handelt es sich v.a. um Agri-PV-Anlagen oder PV auf Überdachungen auf Parkplätzen. Die in der Karte dargestellte Flächenkulisse stellt die dazu landesweit verfügbaren Geodaten dar. Dies sind Acker-, Grünlandflächen (ohne Natura2000-Flächen) und sonstige landwirtschaftliche Flächen, auf denen Agri-PV gefördert werden kann, sowie PV-Anlagen auf Überdachungen auf Parkplätzen.

Die Daten stehen im Open.NRW-Portal (https://open.nrw/) zum Download zur Verfügung.

 

Flächenkulisse nach LEP für raumbedeutsame Anlagen

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und dient als verbindliche Grundlage für die Regionalplanung. Er definiert Ziele und Grundsätze für die Nutzung und Entwicklung des Landes, um konkurrierende Raumnutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur und Naturschutz bestmöglich zu koordinieren. Im Mai 2024 ist die zweite Änderung des LEP in Kraft getreten, wodurch die Möglichkeiten der Solarenergienutzung im Freiraum neu geregelt wurden. Die hier dargestellte Karte bildet die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-PV ab.

Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS- und Regionalplandaten für einen ersten Überblick abgeleitet. Sie müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden.

Ausschlussflächen:

Diese Kategorie stellt die Flächen dar, in denen der Bau von raumbedeutsamen Freiflächen-PV-Anlagen grundsätzlich nicht möglich ist (Ziel 10.2-14). Dies ist in regionalplanerisch festgelegten Wald- und Überschwemmungsbereichen sowie Bereichen zum Schutz der Natur der Fall.

Vorzugsweise zu nutzende Flächen

Dargestellt sind die Flächen, die laut LEP nach Grundsatz 10.2-17 vorzugsweise für raumbedeutsame Freiflächen-PV-Anlagen zu nutzen sind. Dies sind

  • Flächen bis zu einer Entfernung von 500 m angrenzend an Bundesfern- und Landstraßen sowie an überregionalen Schienenwegen
  • Flächen bis zu einer Entfernung von 200 m angrenzend an den Siedlungsraum sowie an allen anderen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Schienenwegen
  • Halden und Deponien
  • Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten sofern diese Flächen keine hochwertigen Ackerböden und kein landwirtschaftlicher Kernraum sind
  • Windenergiebereiche

Für den Bau raumbedeutsamer Solarenergieanlagen im Freiraum kommen außerdem geeignete Brachflächen sowie geeignete künstliche und erheblich veränderte Oberflächengewässer in Frage. Diese konnten aufgrund fehlender Daten jedoch nicht dargestellt werden.

Grundsätzlich mögliche Flächen

In diese Kategorie fallen alle Flächen, die nicht in die Kategorien „Ausschlussflächen“ oder „Vorzugsweise zu nutzende Flächen“ fallen, aber dennoch eine Suchfläche darstellen und damit grundsätzlich auch für raumbedeutsame Freiflächen-PV in Betracht kommen können. Hier fallen beispielsweise Flächen mit einem größeren Abstand als 500 m zu Bundesfern- und Landstrassen sowie überregionalen Schienenwegen rein sowie Flächen im Siedlungsraum nach Grundsatz 10.2-18, wie zum Beispiel Industrie- und Gewerbegebiete.

Flächen Für Agri-PV

In dieser Kategorie sind die Flächen dargestellt, in denen raumbedeutsame Freiflächen-PV  nur in Form von Agri-PV errichtet werden soll.

Agri-PV (Ziel): Nach Ziel 10.2-15 darf auf hochwertigen Ackerböden Regional- oder Bauleitplanung für raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergieanlagen nur für Agri-Photovoltaikanlagen erfolgen. Entsprechend beinhaltet diese Karte alle hochwertigen Ackerflächen mit einer Boden– oder Ackerzahl größer oder gleich 55 aus der Bodenschätzung nach § 4 des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007. Er wurde jeweils die höhere Zahl herangezogen.

Agri-PV (Grundsatz): Weiterhin soll nach Grundsatz 10.2-16 in landwirtschaftlichen Kernräumen die Regional- oder Bauleitplanung für raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergieanlagen nur für Agri-PV-Anlagen erfolgen. Entsprechend sind die verfügbaren landwirtschaftlichen Kernräume aus den Regionalplänen, die derzeit nur für Detmold ausgewiesen sind, hier eingeflossen.

Agri-PV-Anlagen können außerdem auf zu den landwirtschaftlichen Kernräumen vergleichbaren Flächen errichtet werden. Da hierzu keine landesweiten Daten vorliegen, konnten diese hier nicht abgebildet werden.

Die genaue Methodik kann diesem Dokument (Methodik LEP-Flächenkulisse) entnommen werden. Die Daten stehen im Open.NRW-Portal (https://open.nrw/) zum Download zur Verfügung.

 

Suchflächen für Freiflächen-PV

Bei der Thematik Freiflächen-PV haben die Städte und Gemeinden – anders als bei der Windenergie – die Möglichkeit, selbst eine strategische Standortsicherung und –steuerung durchzuführen. Dies kann beispielsweise über städtebauliche Entwicklungskonzepte, den Flächennutzungsplan, Potenzialflächenanalysen und Standortkonzepte oder Kriterienkataloge erfolgen. In vielen Fällen helfen Geodaten einen Überblick über die Situation und Möglichkeiten der Freiflächen-PV im Gemeindegebiet zu erhalten.

Mit der Karte „Suchflächen für Freiflächen-PV“ ist hier eine Karte vorhanden, die Städte und Gemeinden als Ausgangsbasis für weitere (GIS-)Analysen nutzen können. Es werden darin alle zunächst in Frage kommenden Flächen für raumbedeutsame und nicht-raumbedeutsame Freiflächenanlagen dargestellt.

Dafür wurde ein Kriterienkatalog mit Negativflächen erstellt, auf denen Freiflächen-PV normalerweise nicht in Frage kommen sollte sowie Negativflächen aus den Bereichen Infrastruktur und Schutzgebiete definiert. Diese wurden für die weitere Analyse ausgeschlossen. Die übrig gebliebenen Positivflächen wurden einer Solarpotenzialanalyse unterzogen, so dass diese auch technisch hinsichtlich einer Solarnutzung überprüft wurden.

Die Suchflächen können der kommunalen Ebene als Grundlagendaten für die weitere Qualifizierung bzw. Eingrenzung der Flächen dienen. Denn es ist klar, dass für die Erreichung der Bundesziele nur ein Bruchteil dieser Flächenkulisse tatsächlich für die Freiflächen-PV in Anspruch genommen werden muss.

Die Daten sind im Solarkataster NRW online eingebunden und werden auf Open.NRW auf Gemeindeebene zugeschnitten der Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung gestellt. Städte und Gemeinden sowie weitere Nutzende können die Daten frei verfügbar als GIS-Daten herunterladen und damit im eigenen GIS weiterbearbeiten.

Für die weitere Analyse auf kommunaler Ebene ist der erste Schritt, die Karte mit den lokalen Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Über Kriteriensets können weitere Ausschluss – und Gunstflächen definiert werden und damit geeignete (und gewollte) Bereiche und Flächen im Gemeindegebiet ermittelt werden. Dafür stellt das Solarkataster auch weitere Planungskarten des Solarkatasters zur Verfügung, wie z.B. zu den förderungswürdigen Flächen nach dem EEG, zur Flächenkulisse nach LEP für raumbedeutsame Anlagen oder zu den privilegierten Infrastrukturflächen.

Die Karte „Suchflächen für Freiflächen-PV“ stellt weiterhin die Grundlage für die Nutzung des „Ertragsrechners Freiflächen-PV“ dar. Indem Nutzende mit dem Werkzeug „Freiflächenauswahl“ eine Fläche in der Karte einzeichnen, gelangen sie in den Ertragsrechner. Hier besteht die Möglichkeit - sowohl für klassische Freiflächen-PV-Anlagen als auch für Agri-PV-Anlagen (aufgeständerte FFPV-Anlagen auf Ackerflächen unter bzw. zwischen denen eine landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist) - installierbare Leistungen sowie die erzielbaren Stromerträge auf der ausgewählten Fläche zu berechnen. Auch gibt es eine Abschätzung über die Kosten der Anlage (ohne Planungskosten und Netzanschlusskosten). Insgesamt gewinnt der Nutzende damit einen Eindruck über die Möglichkeiten der Freiflächen-PV auf seiner Fläche.

Die genaue Methodik der Karte finden Sie hier: Methodik Suchflächen.

 

Negativflächen

Ergänzend zur Karte „Suchflächen für Freiflächen-PV“ werden die "Negativflächen" dargestellt. Die Negativflächen wurden im Rahmen der Suchflächenanalyse von der Gesamtflächenkulisse NRW abgezogen, da auf diesen Flächen Freiflächen-PV normalerweise nicht in Frage kommen sollte. Die übrig gebliebenen Positivflächen wurden für die Erstellung der Karte „Suchflächen für die Freiflächen-PV“ weiterverarbeitet.

Für die Darstellung der Karte „Negativflächen“ im Solarkataster NRW wurde die Tabelle 1 der Methodik Suchflächen herangezogen. Die einzelnen Flächennutzungen wurden acht Kategorien zugeordnet. Diese sind dieser Tabelle zu entnehmen.

 


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