Karten "Solarpotenziale Gebäude"

 

Hintergrundinfos zur Erstellung der Grundlagendaten der folgenden Karten finden Sie im ersten blauen Bubble "Hintergrundinfos zum Solarkataster". Im folgenden werden die einzelnen Karten aus dem Bereich "Solarpotenziale Gebäude" näher beschrieben.

 

Photovoltaik

Bei Auswahl der Karte "Photovoltaik" für die Dachflächen werden die einzelnen Dachflächen in NRW dargestellt. Die Klasseneinteilung wurde gezielt nur in die Klassen „Prüfung durch ein Fachunternehmen erforderlich“ und „Geeignete Flächen nach Ausrichtung“ unterteilt. Die Eignung der Flächen wird bewusst nicht an der Einstrahlungsstärke festgemacht, da die Wirtschaftlichkeit der Anlage heutzutage sehr stark auch vom Eigenverbrauch des produzierten Stroms abhängt.

Die „Geeigneten Flächen“ weisen die Dachflächen in Nordrhein-Westfalen aus, die weniger als 20 Prozent verschattet sind. Auf Ihnen kann mindestens ein Modul plaziert werden. Als Flachdach werden Dachflächen mit einer Neigung von zehn Grad und weniger bezeichnet. Bei Flachdächern wird angenommen, dass bei einer Aufständerung nach Süden 40 Prozent der Fläche genutzt werden kann. Der Modulbelegungsalgorithmus wurde seit 2018 weiter entwickelt. Er prüft mittlerweile sowohl eine vertikale als auch eine horizontale Belegung der Dachfläche und nutzt den größeren Wert für die weitere Berechnung.

Für die Darstellung im Solarkataster werden die "Geeigneten Flächen" nach Himmelsrichtung (Nord, Ost, Süd, West) sowie nach Flachdächern gegliedert dargestellt. So können in der weiteren Berechnung auch Kombinationen wie zum Beispiel Ost-West-Flächen berechnet werden. Über einen Klick auf ein ausgewähltes Gebäude wird der Nutzer in den Ertragsrechner Photovoltaik geführt.

Alle Dachflächen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, wurden in die Kategorie „Prüfung durch ein Fachunternehmen erforderlich“ eingestuft. Da die Analyse eine automatisierte Berechnung ist, sollten diese Flächen nicht von vorne herein völlig ausgeschlossen werden. Durch Änderung der äußeren Umstände (z.B. weil ein Baum gefällt wurde) oder detaillierte Planungen können auf diesen Dächern im Einzelfall gegebenenfalls doch wirtschaftliche Lösungen gefunden werden.

Das Land stellt jedes Jahr für einen Teil NRWs neue Laserscandaten bereit (5-jähriger Turnus), die als Grundlagendaten für die Potenzialberechnungen dienen.  In die aktuelle Darstellung sind Laserscandaten aus den Jahren 2018-2022 eingegangen. Der Stand dieser Daten ist für jedes einzelne Gebäude per Mouse Over abrufbar, wenn in der oberen Werkezugleiste der i-Button eingeschaltet wird.


Solarthermie

Bei Auswahl der Karte "Solarthermie" für die Dachflächen werden die Dachflächen in NRW mit ihrer Eignung für die Solarthermie dargestellt. Es erfolgt eine zweistufige Klassifizierung. Für die Solarthermienutzung geeignete Dachflächenbereiche verfügen über eine Strahlungsenergie von 800 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr. Für die Nutzung thermischer Anlagen wurde bei geneigten Dächern eine Mindestflächengröße von fünf Quadratmetern zugrunde gelegt. Flachdächer müssen bei Aufständerung der Module mindestens 12,5 Quadratmeter für die Solarthermie-Nutzung aufweisen. Alle anderen Dachflächen wurden in die Kategorie „Prüfung durch ein Fachunternehmen erforderlich“ eingestuft. Beim Anklicken eines Gebäudes gelangt der Nutzer in den Ertragsrechner Solarthermie.

Der Stand der Grundlagendaten ist jeweils per Mouse Over abrufbar, wenn in der oberen Werkezugleiste der i-Button eingeschaltet wird.


Baudenkmäler und Denkmalbereiche

Diese Karte stellt die verfügbaren digitalen Daten der Baudenkmäler und Denkmalbereiche nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) dar. Die Installation einer Solaranlage an oder auf einem Denkmal bedarf nach diesem Gesetz einer Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde.

NRW verfügt mit über 80.000 Baudenkmälern flächendeckend über eine vielfältige Denkmallandschaft. Nach der Denkmalverordnung vom 13. März 2015 ist für Altdaten eine schrittweise Digitalisierung des Bestandes der Denkmäler anzustreben. Die Daten werden durch das Ministerium für Heimalt, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD NRW) gesammelt. Der vorliegende Datensatz hat den Stand 06/2024. Er ist weiterhin im Aufbau und daher nicht vollständig, kann aber an vielen Stellen schon Hinweise auf das Vorliegen eines Bodendenkmals geben.

Viele Eigentümer und Eigentümerinnen wollen eine Solaranlage auf ihrem denkmalgeschützten Gebäude installieren. Mit dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz vom 1. Juni 2022 wurde dem fortschreitenden Klimawandel und der Sicherstellung der Energieversorgung Rechnung getragen. Demnach sind Solaranlagen auf Denkmälern zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen. Dennoch ist jedes Denkmal einzigartig und muss im Einzelfall betrachtet werden.

Mit den neuen Entscheidungsleitlinien für die Denkmalbehörden stellt das Land sowohl für die Behörden als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer klar, wo, wie und unter welchen Bedingungen die Errichtung einer Solaranlage auf, an oder in der Nähe von Denkmälern ermöglicht werden kann:

Erlass zu Solaranlagen auf Denkmälern

Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz in NRW finden Sie hier.

Der Name bzw. die Art des Denkmals ist jeweils per Mouse Over abrufbar, wenn in der oberen Werkezugleiste der i-Button eingeschaltet wird.


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