Nächste Schritte für beteiligungsinteressierte Bürgerinnen und Bürger

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie vorgehen könnten, wenn Sie sich an einer Windenergieanlage in Ihrer Umgebung beteiligen wollen. Dabei wird der Begriff "Vorhabenträger" aus dem Bürger Energiegesetz NRW verwendet und bezieht sich auf alle Unternehmen und Personen, die ein Windenergievorhaben nach dem BürEnG errichten und betreiben wollen.


1. Feststellung der Beteiligungsberechtigung

Um sich an einem Vorhaben zu beteiligen, müssen Sie als Einwohnerin oder Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer beteiligungsberechtigten Gemeinde leben. Überprüfen Sie, ob Ihre Gemeinde innerhalb des 2.500m-Radius um die Windenergieanlagen liegt, indem Sie den entsprechenden Layer auf dieser Plattform aktivieren. Im Mouse-Over lassen sich die beteiligungsberechtigten Gemeinden einsehen. Es sind die Gemeinden, die zumindest teilweise innerhalb des Radius liegen.

Außerdem kann die Beteiligungsvereinbarung besondere Regelungen für direkte Anwohnende innerhalb dieses Umkreis von 2.500 Metern um die Windenergieanlagen vorsehen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks in einer beteiligungsberechtigten Gemeinde (seit mind. 3 Monaten zum Zeitpunkt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung) können in der Beteiligungsvereinbarung zusätzlich berücksichtigt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich und wird individuell in der Beteiligungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Vorhabenträger verhandelt.


2. Informieren Sie sich über die Beteiligungsmöglichkeiten

Auf dieser Plattform finden Sie Informationen zu den angebotenen oder bereits vereinbarten Beteiligungsmöglichkeiten, indem Sie den Layer „Vorhaben 2.500m-Radius" aktivieren und mit dem Curser auf das entsprechende Vorhaben gehen.


3. Einbeziehung im Beteiligungsprozess

Grundsätzlich wird die Beteiligungsvereinbarung von den Standortgemeinden und Vorhabenträgern individuell vereinbart. Die beteiligungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind somit keine direkt Verhandelnden. Ihre Interessen sollen aber von den Standortgemeinden im Verhandlungsprozess vertreten werden. Informationen zur Einbeziehung in den Verhandlungsprozess können bei den Standortgemeinden eingeholt werden. Sowohl die Gemeinden als auch die beteiligungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollen in den Beteiligungsmodellen berücksichtigt werden. Die angebotenen und letztlich beschlossenen Vereinbarungen werden über diese Plattform kommuniziert. Weitergehende Informationsmöglichkeiten können darüber hinaus von den Gemeinden bzw. den Vorhabenträger ergriffen werden.


4. Überprüfen Sie regelmäßig die Transparenzplattform

Halten Sie sich über den Fortschritt des Beteiligungsprozesses auf dem Laufenden, indem Sie regelmäßig diese Plattform besuchen. Hier können Sie die aktuellen Entwicklungen verfolgen und einsehen, ob bereits eine Beteiligungsmöglichkeit vereinbart wurde. Auch wenn es zu keiner Einigung kommt, finden Sie hier die Informationen zu den Möglichkeiten einer Ersatzbeteiligung oder der Ausgleichsabgabe, wenn Sie den Layer „Vorhaben 2.500m-Radius“ aktivieren und mit dem Curser auf das jeweilige Vorhaben gehen.

Außerdem können Sie sich hier für den Energieatlas-Newsletter anmelden, in welchem regelmäßig über neue BürgEnG-Vorhaben berichtet wird.


5. Beteiligung

Sobald eine Beteiligunsvereinbarung vorliegt, können Sie diese auf der Transparenzplattform einsehen. Wenn Sie an einer Beteiligung interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf, die in der Beteiligungsvereinbarung genannt sind. Dies können beispielsweise die Gemeindeverwaltung oder der Vorhabenträger sein.


Tragen Sie sich hier in unseren Energieatlas-Newsletter ein!

Mit dem Energieatlas-Newsletter werden Sie immer über Neuerungen und Datenaktualisierungen im Energieatlas und neue Vorhaben auf der Transparenzplattform informiert.

Anmelden