Konzentrationszonen für die Windenergie
Beschreibung des Inhalts
Der Kartenlayer stellt die ausgewiesenen Windenergie-Konzentrationszonen aus den Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden dar.
Details
Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert. Dies hat zur Folge, dass WEA dort zulässig sind, sofern ihnen kein öffentlicher Belang entgegensteht, und sie nicht gegen andere gesetzliche Vorschriften (z. B. artenschutzrechtliches Tötungs- und Störungsverbot, Vorschriften zur Sicherheit des Luftverkehrs) verstoßen. Die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich ist den Kommunen durch die Ausweisung von Windkonzentrationszonen (WKZ) nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglich. Diese stellen einen öffentlichen Belang dar, der der Windenergienutzung an anderer Stelle des Gemeindegebiets entgegensteht. Das bedeutet, dass bei erfolgter Konzentrationszonenplanung die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich nur noch innerhalb dieser Zonen zulässig ist, die WKZ also eine außergebietliche Ausschlusswirkung für das restliche Gemeindegebiet bewirkt.
Hiermit steht den kommunalen Planungsträgern ein Instrument zur Verfügung, um eine Übernutzung des Außenbereichs zu verhindern und Anlagen an weniger konfliktträchtigen Standorten zu bündeln. Dabei muss jedoch der Privilegierung der Windenenergie im Außenbereich Rechnung getragen werden und sichergestellt sein, dass der Windenergie substanziell Raum verschafft wird. Die Frage, was substanziell Raum konkret bedeutet, lässt sich pauschal nicht beantworten und ist stets im Einzelfall zu prüfen.
Es ist bei diesem Datensatz zu beachten, dass die Daten zu den kommunalen WKZ in Teilbereichen ohne Anspruch auf Vollständigkeit vorliegen.
Stand der Daten
vgl. mouse-over
Open Data
nein
Das LANUK hat keine Berechtigung zur Weitergabe der Daten. Wenden Sie sich bei Interesse daher bitte direkt an die entsprechenden Kommunen.
Verantwortung für die Daten
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 142: Potenzialstudie Windenergie NRW (2023)