600 m Puffer um Allgemeine Siedlungsbereiche

Beschreibung des Inhalts

Der Kartenlayer „600 m Puffer um allgemeine Siedlungsbereiche" stellt einen 600 m breiten Puffer um die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) der sechs Regionalpläne Nordrhein-Westfalens dar.

Der 600 m Puffer um die ASB wurde im Rahmen der Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1: Windenergie entwickelt. Der Puffer wurde festgelegt, um die optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Diese Bereiche wurden im Rahmen der Potenzialstudie für Windenergieanlagen ausgeschlossen.

Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine optisch bedrängende Wirkung dann nicht gegeben ist, wenn zwischen Wohngebäude und Windenergieanlage ein Abstand eingehalten ist, der das Dreifache der Gesamthöhe der Windenergieanlage beträgt (OVG NRW, Urteil vom 09.08.2010 – 8 A 3726/05, bestätigt durch den Beschluss des BVG vom 23.12.2010 – 4 B 36/10). Ist der Abstand einer Windenergieanlage zu einem Wohnhaus kleiner als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage, ist nach der Rechtsprechung in der Regel von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Beträgt der Abstand zwischen der Anlage und dem Wohnhaus zwischen dem Zwei- und dem Dreifachen, bedarf es einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls, ob eine optische bedrängende Wirkung auftritt.

Der Anspruch an die Regelungen zur Vermeidung optisch bedrängender Wirkungen wird somit im Rahmen der Potenzialstudie bei einer Anlagenhöhe von 185 m mit einem 600 m um die ASB-Flächen Puffer voll erfüllt.

Details

Stand der Daten

31.12.2019

WMS-Dienst

nein

Open Data

nein

Verantwortung für die Daten

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Ansprechpartner

LANUK NRW
Fachbereich 37: Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimaschutz, Wärme und Erneuerbare Energien”

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1: Windenergie, 2012