Bereiche für den Schutz der Natur

Beschreibung des Inhalts

Der Kartenlayer stellt die „Bereiche für den Schutz der Natur“ (BSN) aus der Regionalplanung Nordrhein-Westfalens dar.

Im Landesentwicklungsplan ist das Ziel (10.2-5) verankert, die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie zu vermeiden. Demnach dürfen Freiflächen-Solarenergieanlagen nur ausnahmsweise im Freiraum festgelegt werden. Dabei ist dann wesentlich, dass es sich um Standorte handelt, die durch eine frühere Nutzung bereits baulich vorgeprägt sind, die Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung liegen oder als künstliche Bauwerke errichtet wurden (z. B. Aufschüttungen). Konflikte mit anderen Nutz- und Schutzfunktionen werden so auch vermieden.

Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und privilegierten energetischen Biomasseanlagen sind Freiflächen-Solarenergieanlagen nicht bauplanungsrechtlich privilegiert. Für eine Freiflächen-Solarenergieanlagen, die im Außenbereich als selbständige Anlagen errichtet werden soll, ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der an die textlichen und zeichnerischen Festlegungen der landesplanerischen Vorgaben und der Regionalpläne, die für das Planungsgebiet bestehen, anzupassen ist.

Die regionalplanerischen „Bereiche zum Schutz der Natur“ konkretisieren die „Gebiete für den Schutz der Natur“ des LEP und dienen der Sicherstellung des regionalen Biotopverbundes und damit der räumlichen und funktionalen Vernetzung von Lebensräumen. Innerhalb der Flächenkulisse der BSN liegen in der Regel die schützenswerten Bereiche von Natur und Landschaft. Die Nutzung von BSN für Freiflächenphotovoltaikanlagen kommt i.d.R. nicht in Betracht.

Details

Zuständig für die Erarbeitung der Regionalpläne sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Im Regionalverband Ruhr esetzt der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) den Regionalplan. Die Regionalplanung konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest.

Stand der Daten

01.11.2018

WMS-Dienst

https://www.wms.nrw.de/wms/Regionalplan?

Open Data

nein

Verantwortung für die Daten

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, Regionalverband Ruhr (RVR)

Ansprechpartner

Dezernate 32 der Bezirksregierungen

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW: Teil 2: Solarenergie