Landschaftsbildeinheiten

Beschreibung des Inhalts

Der Kartenlayer stellt die Wertstufen der Landschaftsbildeinheiten dar.

Details

Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt durch das LANUK flächendeckend für Nordrhein-Westfalen als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch diese vom LANUK erarbeitete, standardisierte Methode eine landesweit einheitliche Bewertung des Landschaftsbildes, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragende Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.

Windenergieanlagen stellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes dar. Diese sind aufgrund der Höhe der Anlagen (> 20 m) in der Regel nicht ausgleichbar oder ersetzbar im Sinne des § 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG. Eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung der Landschaft im Sinne von § 15 Abs. 2 BNatSchG, sodass die Anlage nicht mehr als Fremdkörper in der Landschaft wahrgenommen wird, ist bei vertikalen Strukturen mit der Höhe moderner Windenergieanlagen nicht möglich. Daher ist, wenn eine solche Anlage zugelassen wird, für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Ersatz in Geld zu leisten.

Laut Windenergieerlass NRW sollen die Vorhabenträger zur Ermittlung des Ersatzgeldes für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen die Landschaftsbildbewertung des LANUK übernehmen.

Stand der Daten

vgl. mouse-over

Open Data

ja, über https://open.nrw/open-data: Flächendeckende BEwertung des Landschaftsbildes in NRW

Veröffentlichende Stelle

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Ansprechpartner

s. https://open.nrw/open-data

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 142: Potenzialstudie Windenergie NRW (2023)