Nationalpark
Beschreibung des Inhalts
Der Kartenlayer stellt die nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzten Nationalparks dar.
Details
Nationalparks sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen Nationalparks regelmäßig nicht als Standorte für Windenergieanlagen in Betracht. In NRW betrifft dies den Nationalpark Eifel.
Stand der Daten
vgl. mouse-over
Open Data
ja, über https://open.nrw/open-data: Nationalpark NRW
Veröffentlichende Stelle
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 142: Potenzialstudie Windenergie NRW (2023)