Naturschutzgebiete

Beschreibung des Inhalts

Der Kartenlayer stellt die Naturschutzgebiete in NRW dar.

Details

Naturschutzgebiete (NSG) sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten."

Festgesetzte, ausgewiesene oder einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete kommen nicht als Standorte für Windenergieanlagen in Betracht. Darüber hinaus ist in der Regel auch unzulässig, dass bei ungünstiger Stellung des Rotors die Blattspitze einer Windenergieanlage in das Naturschutzgebiet hineinragt.

Stand der Daten

vgl. mouse-over

Open Data

ja, über https://open.nrw/open-data: Naturschutzgebiete NRW

Veröffentlichende Stelle

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Ansprechpartner

s. https://open.nrw/open-data

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 142: Potenzialstudie Windenergie NRW (2023)