Bundesautobahnen inklusive 40 m anbaufreie Zone
Beschreibung des Inhalts
Die Karte zeigt die Bundesautobahnen inklusive der 40 m anbaufreien Zone.
Windenergieanlagen entlang von Infrastrukturachsen eignen sich aufgrund der Vorbelastung besonders für die Windenergienutzung, wobei jedoch rechtliche Bestimmungen zu beachten sind (vgl. WEE Nr. 8.2.5). Laut § 9 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist die Errichtung von Hochbauten (also Bauwerken, die sich mehrheitlich oberhalb der Geländelinie befinden) innerhalb eines 40 m Korridors entlang der befestigten Fahrbahn, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, untersagt (Anbauverbot). Die Entfernungen sind nicht vom Mastfuß einer Windenergieanlage, sondern von der Rotorspitze zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn zu messen.
Bauliche Anlagen längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m bedürfen für Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde (Anbaubeschränkung).
Details
Die Straßenachsen der Bundesautobahnen wurden aus dem ATKIS-Basis-DLM selektiert: Objektart: 42003_Strassenachse: WDM 1301 (Bundesautobahn). Um den Straßen- bzw. Bahnkörper der Anbauverbotszone zu ermitteln, wurden die Straßenachsen aus dem ATKIS-Basis DLM mit 40 m zu jeder Seite gepuffert.
Stand der Daten
vgl. mouse-over
Open Data
ja, über https://open.nrw/open-data: Digitales Basis-Landschaftsmodell NW
Veröffentlichende Stelle
Geobasis NRW
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 124: Potenzialstudie Windenergie NRW (2022)