Freileitungen inklusive 100 m Sicherheitsstreifen

Beschreibung des Inhalts

Der Kartenlayer stellt die Freileitungen in NRW inklusive eines beidseitigen Sicherheitsstreifens von 100 m dar.

Details

Bei der Planfeststellung von Stromleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz wird anhand technischer Regelwerke und auf der Grundlage der Antragsunterlagen ein Schutzstreifen festgelegt. Dieser ist grundsätzlich von anderer Bebauung freizuhalten. Nach Windenergie-Erlass NRW (Nummer 8.2.10) kann die Zustimmung zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen innerhalb dieses Schutzstreifens in der Regel nicht erteilt werden. Daher werden die Freilitungen mit einem pauschalen Schutzstreifen  von 100 m auf beiden Seiten dargestellt. Zudem ist sicherzustellen, dass die Blattspitze des Rotors zu keiner Zeit in den Schutzstreifen von Freileitungen hineinragen darf. Über die Freihaltung des Schutzstreifens hinaus weist der Windenergie-Erlass zusätzlich auf die Frage des Abstandes von Windenergieanlagen zu Freileitungen selbst hin und empfiehlt, dafür den neuen technischen Standard in DIN EN 50341-2-4 (VDE 0210-2) heranzuziehen.

Datengrundlage für die darstellung der Freileitungen ist das ATKIS-Basis-DLM.

 

Stand der Daten

vgl. mouse-over

  

Open Data

ja, über https://open.nrw/open-data: Digitales Basis-Landschaftsmodell NW

 

Veröffentlichende Stelle

Geobasis NRW

 

Ansprechpartner

s. https://open.nrw/open-data

 

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 124: Potenzialstudie Windenergie NRW (2022)

Windenergieerlass NRW

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen