Seismologische Stationen - Beteiligungsradien
Beschreibung des Inhalts
Der kartenlayer stellt die Beteiligungsradien um seismologische Stationen dar.
Details
Windenergieanlagen können Konflikte mit seismologischen Messstationen auslösen. Der Windenergie-Erlass befasst sich mit diesem Thema im Abschnitt 8.2.12. Zuständig für die Erdbebenüberwachung und die Bewertung der Erdbebengefährdung in NRW ist der Geologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem besteht auch eine wissenschaftliche Erdbebenerfassung durch Stationen von Hochschulen, insbesondere der Universitäten Köln und Bochum und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR, Hannover).
Der Geologische Dienst und die Hochschulen sind als Stationsbetreiber in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in einem Umkreis um ihre Messstationen, in dem Beeinträchtigungen möglich sind, zwingend zu beteiligen. Diese Beteiligungsradien sind für die jeweiligen seismologischen Stationen differenziert zu betrachten, da sich die Stationen z. B. in ihrer Funktionsfähigkeit, der Lage auf Fest- oder Lockergestein sowie ihrer genauen Aufgabe unterscheiden. Im gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 17.03.2016 werden daher spezifische Beteiligungsradien von 2 km, 5 km oder 10 km stationsgenau festgelegt. Diese Beteiligungsradien werden in diesem Kartenlayer dargestellt.
Die Stellungnahmen der Stationsbetreiber sind in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Störung der Funktionsfähigkeit einer seismologischen Station durch den Betrieb einer Windenergieanlage zu erwarten ist, und ob diese gegebenenfalls ein Gewicht erreicht, dass sie der Genehmigung einer im Außenbereich grundsätzlich privilegierten Windenergieanlage entgegensteht. Nicht jede Beeinträchtigung führt automatisch zu einem Entgegenstehen, erforderlich sind hierfür Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Stationsbetreiber in rechtserheblichem Maß.
Stand der Daten
vgl. mouse-over
Open Data
nein
Verantwortung für die Daten
Geologischer Dienst, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Universitäten Köln und Bonn
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 124: Potenzialstudie Windenergie NRW (2022)