Freiflächenpotenziale im Solarkataster aktualisiert

Tags: Start, strom, Wärme

Im Solarkataster NRW sind die Freiflächenpotenziale für Photovoltaik aktualisiert worden: die neue Flächenkulisse bildet ab sofort die Grundlage für die Ertragsberechnung durch die Solarrechner im Solarkataster.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht seit 2021 eine Förderung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im 200 Meter Randstreifen von Bundesautobahnen und Schienenwegen vor. Davor wurden Anlagen nur in einem 110 Meter breiten Randstreifen gefördert. Im beplanten 200 Meter Randstreifen muss längs des Fahrbahnrandes ein 15-Meter breiter Korridor freigehalten werden, um Wanderbewegungen durch Tiere weiterhin möglich zu machen. Da die Lage dieses Korridors nicht einheitlich vorgeschrieben ist, wurde für die Berechnung der Photovoltaikpotenziale dieser Korridor direkt an den Fahrbahnrand gelegt. Hier ist demnach kein Potenzial ausgewiesen.

Bei der Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Solarkataster NRW ist zu beachten, dass bei der Berechnung der Potenziale nur landesweit geltende Restriktionen berücksichtigt wurden. Regional geltende Einschränkungen, die gegen eine Genehmigung sprechen können, wurden nicht aus der Flächenkulisse herausgeschnitten. Solche regionalen Restriktionen können beispielsweise Regionale Grünzüge sein. Die Ergebnisse im Solarkataster müssen darum als erste Einschätzung gewertet werden und können eine Planung vor Ort nicht ersetzen. Beachten Sie hierzu auch die Planungshinweise hinter den Buttons am rechten Kartenrand.

Die neuen Freiflächen-Photovoltaikpotenziale sind ebenfalls in der Karte zum Rheinischen Revier, dem Planungsrechner und der Excel-Tabelle mit allen Ergebnissen der LANUV-Potenzialstudien im Downloadbereich verfügbar. Die Bereitstellung über Open.NRW als Geodatensatz wird aktuell bearbeitet. Der Datensatz steht zeitnah unter dem Stickwort "Solarkataster NRW" zur Verfügung.

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