Transparenzplattform NRW
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Das kann die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen erhöhen und die Akteursvielfalt in der Energiewende steigern.
Was ist die Transparenzplattform?
Die Transparenzplattform dient dem Zweck, über neue Windenergievorhaben in NRW, die unter das Bürgerenergiegesetz fallen, und die dabei vereinbarten Beteiligungsmöglichkeiten und Beteiligungsmodelle zu informieren und somit die Akzeptanz der Vorhaben zu erhöhen. Das LANUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen) betreibt diese online und veröffentlicht nachfolgende Informationen
- die vom Vorhabenträger nach § 4 Abs. 1 und 2 BürgEnG einzureichenden Informationen,
- die angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten, sobald diese vorliegen,
- die vereinbarten Beteiligungsmöglichkeiten, sobald diese vorliegen,
- weiterführende Hinweise zu den Möglichkeiten einer Beteiligung im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung,
- Hinweise und Möglichkeiten der Ersatzbeteiligung in Form von Nachrangdarlehen,
- eine Übersicht und Berichte der beteiligungsberechtigten Standortgemeinden über die Mittelverwendung,
- eine Übersicht über die abgeschlossenen Beteiligungsvereinbarungen, durchgeführten Ersatzbeteiligungen sowie die beschiedenen Ausgleichsabgaben
Das LANUK stellt die Transparenzplattform auch für Vorhaben außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes bereit. Über die Transparenzplattform und andere mediale Mittel werden Informationen über die Mittelverwendung verbreitet.